Harmonisierte EN-Normen
EN ISO 12100
EN ISO 14121-1
EN ISO 12100-1
EN ISO 12100-2
EN ISO 13849
EN 954-1
Harmonisierte EN-Normen
Vermuten auch Sie, dass sich die Einarbeitung in harmonisierte Normen mit Vermutungswirkung nicht mit Ihrem Arbeitsalltag harmonisieren lässt?
Normen und Risikobeurteilung
Die Durchführung einer Risikobeurteilung ist zwingend, im Gegensatz zur Anwendung von Normen. Somit ist die Anwendung harmonisierter Normen kein Ersatz für die Risikobeurteilung. Ganz im Gegenteil: Ergänzen Sie Ihre Risikobeurteilung um eine Normenspalte. Durch die Angabe von spezifischen Abschnitten von Normen belegen Sie, dass Sie Risiken normgerecht gemindert haben.
Normen und der Stand der Technik
Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie erfolgt die Anwendung von Normen freiwillig. Warum also Normen anwenden? Die Maschinenrichtlinie erlaubt den Vertrieb von Maschinen nur dann, wenn diese dem Stand der Technik entsprechen. Im Amtsblatt der EU werden Normen aufgelistet, die den Stand der Technik in Verbindung mit bestimmten Richtlinien skizzieren. Bei Anwendung dieser Normen wird vermutet, dass Ihre Maschine dem Stand der Technik entspricht. Dies entspricht einer Beweislastumkehr, da man Ihnen nun nachweisen müsste, dass Sie dem Stand der Technik nicht entsprechen, obwohl Sie die Normen eingehalten haben. Die Vermutungswirkung bezieht sich nicht automatisch auf die gesamte Maschine, sondern auf die Aspekte, die durch die angewandte Norm behandelt werden.
Nicht alle harmonisierten Normen lösen Konformitätsvermutung aus, sondern nur die harmonisierten Normen, die im Amtsblatt der EU gelistet sind. Die entsprechende Auflistung im Amtsblatt der EU findet sich auf der Internetseite der EU.
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EN ISO 12100
Die Werkzeugkiste der Maschinensicherheit: EN ISO
Gehen Sie mit gefährdungsbezogenen Risikobeurteilungen am Stand der Technik vorbei?
EN ISO 12100: Risikobeurteilungen erfolgen Tätigkeitsbezogen
Ihre Risikobeurteilung und der Stand der Technik
Noch immer werden die meisten Risikobeurteilungen gefährdungsbezogen durchgeführt: Zunächst definiert man eine Gefährdung wie zum Beispiel Quetschen. Anschließend werden alle damit verbundenen Gefahrenstellen aufgelistet. In einer weiteren Spalte werden die betroffenen Lebensphasen angekreuzt. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der aktuellen Normung und damit nicht dem Stand der Technik! Eine normgerechte Gefährdungsidentifizierung basiert auf einer Analyse der manuell und automatisch ausgeführten Aufgaben und Tätigkeiten für alle Lebensphasen der Maschine (EN ISO 12100 Abs. 5.4).
Risikobeurteilung als Konstruktionsmethode
Bei der Risikobeurteilung handelt es sich um eine Konstruktionsmethode. Das geht eindeutig aus der Maschinenrichtlinie hervor (2006/42/EG Anhang I Abs. 1): „Der Hersteller einer Maschine […] hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“ Die Risikobeurteilung wird somit erstellt bevor die Maschine fertiggestellt wird. Sie ist keine Checkliste für die Maschinenabnahme und unterscheidet sich von der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitssicherheit.
Offen trotz Verriegelung?
Verwechseln auch Sie „Verriegelung“ mit „Zuhaltung“? – Grundwortschatz der Maschinesicherheit: EN ISO 12100
Man könnte meinen, dass eine „Verriegelung“ Schutztüren an laufenden Maschinen zuhält. In der Maschinensicherheit werden allerdings gefährliche Maschinenfunktionen verriegelt: Das Öffnen einer verriegelten Schutztür ist jederzeit möglich, führt allerdings zum unmittelbaren Halt von gefährlichen Maschinenfunktionen. Zusätzlich können Schutztüren zugehalten werden.
EN ISO 12100: Terminologie der Maschinensicherheit
Machen Sie sich mit der Terminologie der Sicherheitstechnik vertraut! Normen lassen sich dann leichter lesen und vor allen Dingen im Sinne der Maschinenrichtlinie anwenden. Die Norm enthält im Anhang auch ein dreisprachiges Verzeichnis der verwendeten Fachwörter und –ausdrücke in deutsch, englisch und französisch.
Normgerechte Risikominderung
Kennen Sie unterschiedliche Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen in Abhängigkeit davon, ob der Zugang zur Maschine häufig oder selten erforderlich ist? Machen Sie sich mit den Grundlagen der Risikominderung nach EN ISO 12100 vertraut.
Die Maschinenrichtline schreibt bei der Risikominderung eine konkrete Vorgehensweise vor (2006/42/EG Abs. 1.1.2.b): „Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge:
- Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine)
- Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen
- Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eine eventuell erforderliche spezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung“
Diese Grundsätze werden in der EN ISO 12100 näher erläutert. Die Kapitel über „Inhärent sichere Konstruktion[en]“, „Technische Schutzmaßnahmen“ und „Benutzerinformation“ sind Pflichtlektüre für jeden Konstrukteur.
Die Basis zum Verständnis weiterer Normen
Lesen Sie die EN ISO 12100 abschnittsweise und überlegen Sie, ob sich einzelne Abschnitte auf eines Ihrer Produkte anwenden lassen. Innerhalb weniger Wochen können Sie sich so das Grundwissen der Maschinensicherheit aneignen. Weiterführende Normen verstehen Sie dann schneller, weil diese auf den Grundsätzen der EN ISO 12100 aufbauen.
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EN ISO 14121-1
Gehen Sie mit gefährdungsbezogenen Risikobeurteilungen am Stand der Technik vorbei? EN ISO 14121-1: Risikobeurteilungen erfolgen Tätigkeitsbezogen
Ihre Risikobeurteilung und der Stand der Technik
Noch immer werden die meisten Risikobeurteilungen gefährdungsbezogen durchgeführt: Zunächst definiert man eine Gefährdung wie zum Beispiel Quetschen. Anschließend werden alle damit verbundenen Gefahrenstellen aufgelistet. In einer weiteren Spalte werden die betroffenen Lebensphasen angekreuzt. Diese Vorgehensweise entspricht nicht der aktuellen Normung und damit nicht dem Stand der Technik! Eine normgerechte Gefährdungsidentifizierung basiert auf einer Analyse der manuell und automatisch ausgeführten Aufgaben und Tätigkeiten für alle Lebensphasen der Maschine (EN ISO 14121-1 Abs. 6).
Risikobeurteilung als Konstruktionsmethode
Bei der Risikobeurteilung handelt es sich um eine Konstruktionsmethode. Das geht eindeutig aus der Maschinenrichtlinie hervor (2006/42/EG Anhang I Abs. 1): „Der Hersteller einer Maschine […] hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“ Die Risikobeurteilung wird somit erstellt bevor die Maschine fertiggestellt wird. Sie ist keine Checkliste für die Maschinenabnahme und unterscheidet sich von der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitssicherheit.
Lesen Sie die EN ISO 14121-1
Lesen Sie die EN ISO 14121-1! Sie ist leicht verdaulich und zeigt einen Weg auf, Risikobeurteilungen effizient durchzuführen.
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